Frage
Wann ist die Zeit, in der die Absicht zum Fasten im Ramadan gültig ist?
Antwort
Er kann die Absicht haben, den Ramadan von der Nacht bis kurz vor der großen Dhuhr zu fasten, es sei denn, es gibt vorher nach dem Morgengrauen etwas, das das Fasten widerspricht. Wenn jedoch vorher etwas wie Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr absichtlich oder versehentlich stattfindet, ist die Absicht danach nicht erlaubt, wie in den indischen Fatwas 1: 196; Über Salama ibn al-Akwa' رضي الله عنه, sagte er: ((Der Prophet صلى الله عليه وسلم befahl einem Mann von Aslam, den Leuten anzusagen, dass der, der gegessen hat, den Rest seines Tages fasten soll, und der, der nicht gegessen hat, soll fasten, denn der Tag ist der Tag von Ashura)) in Sahih al-Bukhari 2: 705, und Sahih Ibn Hibban 8: 385, und Al-Mustadrak 3: 608. Ashura war das Fasten vor der Verpflichtung des Ramadans. Über Aisha رضي الله عنها, sagte sie: ((Der Tag von Ashura wurde von den Quraisch in der Zeit der Unwissenheit gefastet, und der Gesandte Allahs صلى الله عليه وسلم fastete ihn. Als er nach Medina kam, fastete er ihn und befahl, ihn zu fasten. Als der Ramadan verpflichtend wurde, ließ er den Tag von Ashura und wer wollte, konnte ihn fasten und wer wollte, konnte ihn lassen)) in Sahih al-Bukhari 2: 704, und Sahih Muslim 2: 792. Imam al-Tahawi sagte: ((Das ist ein Beweis dafür, dass jemand, der an einem Tag fasten muss und nicht die Absicht in der Nacht gefasst hat, es vor dem Mittagsgebet tun kann)), siehe: I'la al-Sunan 9: 113.