Ein Fastender, der absichtlich gegessen hat, nachdem er seine Frau an einer Stelle jenseits des Geschlechtsverkehrs berührt hat, ohne dass er gekommen ist, in der Annahme, dass er dadurch gefastet hat.
Was ist das Urteil über den Fastenden, der absichtlich gegessen hat, nachdem er seine Frau an einer Stelle jenseits des Geschlechtsverkehrs berührt hat, ohne dass er gekommen ist, in der Annahme, dass er dadurch gefastet hat?
Antwort
Wenn ihm ein vertrauenswürdiger Gelehrter gesagt hat, dass er durch diese Handlung gefastet hat, muss er nachholen, ohne Buße zu leisten, im Gegensatz zu dem Fall, in dem er sich auf seine Vermutung ohne Fatwa verlässt, dann muss er Buße leisten. Siehe Bada'i al-Sanayi 2: 100.