Frage
Hat ein Fastender absichtlich Wasser in sein Ohr eingeführt?
Antwort
Sein Fasten wird im richtigen Sinne ungültig; denn er hat durch seine Handlung etwas in den Körper gelangt, daher zählt die Gesundheit des Körpers nicht. Im Gegensatz dazu, wenn jemand sich wäscht und Wasser unabsichtlich in sein Ohr gelangt, wird sein Fasten nicht ungültig; denn dies hat keinen Einfluss auf die Gesundheit des Körpers, wie in den Kriterien der Fastenbrecher auf Seite 105.