Eine Frage zum Erbe

Frage
Ein Mann hat alles, was er besitzt, auf den Namen seiner Frau geschrieben; da er mit ihr keine Kinder hatte und Angst hatte, dass seine Brüder und Verwandten ihr schaden könnten. Dann starb sie vor ihm. Hat er das Recht, dieses Geld nicht an ihre Erben zu vererben, obwohl sie nicht gearbeitet hat und kein eigenes Vermögen hatte? Das ist der erste Teil. Der zweite Teil: Wenn ihre Brüder nicht erben, und die Situation ist wie folgt: Ein Ehemann erbt die Hälfte, darüber gibt es keinen Streit. Es gibt Schwestern und Brüder väterlicherseits, aber keine leiblichen Brüder. Bekommen die beiden leiblichen Schwestern dann zwei Drittel von der verbleibenden Hälfte? Und das verbleibende Drittel geht an die Brüder väterlicherseits, und die Schwestern väterlicherseits erben nicht, oder erben sie zusammen mit ihrem Bruder das verbleibende Drittel, sodass der Mann den gleichen Anteil wie zwei Frauen hat? Oder sind die Brüder väterlicherseits die Erben für alle Schwestern, sodass die Hälfte des Erbes dem Mann den gleichen Anteil wie zwei Frauen gibt? Es ist zu beachten, dass das Geld ursprünglich dem Ehemann gehört und er es auf den Namen seiner Frau geschrieben hat. Hat er das Recht, ihre Familie vom Erbe auszuschließen, und das Erbe besteht aus Geld auf der Bank und einem Haus?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Ehemann ist einer der Erben und hat nur das Recht, seinen Anteil am Erbe zu nehmen. Es ist ihm nicht erlaubt, die Erben seiner Frau daran zu hindern, ihren Anteil zu erhalten. Der Anteil des Ehemanns beträgt die Hälfte, den leiblichen Schwestern stehen zwei Drittel zu, und die Brüder väterlicherseits sind die Erben. Und so weiter. Dies gilt, wenn das Eigentum dem Ehemann gehört. Wenn die Frau es jedoch auf den Namen des Ehemanns zur Aufbewahrung und als Treuhandvermögen und aus anderen Gründen geschrieben hat, haben die Erben kein Recht, etwas zu nehmen, und es ist ihm erlaubt, sie in dem Maße zu hindern, wie er kann. Und Gott weiß es besser.

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