Eine Person fiel im Monat Ramadan in Ohnmacht, als die Sonne unterging, und kam erst am nächsten Tag wieder zu sich

Frage
Eine Person fiel im Monat Ramadan in Ohnmacht, als die Sonne unterging, und kam erst am nächsten Tag wieder zu sich?
Antwort

Er muss den ersten Tag nicht nachholen; denn als die Sonne unterging und er bei Bewusstsein war, hatte er die Absicht für das Fasten am nächsten Tag gefasst, und die Hauptbedingung des Fastens ist das Enthalten, was durch die Ohnmacht nicht beeinträchtigt wird. Sein Fasten am ersten Tag gilt als erfüllt, da die Hauptbedingung und die Voraussetzung vorhanden waren. Er muss jedoch den zweiten Tag nachholen, da die Absicht für den zweiten Tag nicht vorhanden war, wie im Al-Mabsut 3: 70 erwähnt.

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