Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der in Ohnmacht fiel, nachdem er die volle Zeit über seine Socken gewischt hat?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Wisch ist ungültig; denn die Zeitspanne für den Wisch beginnt mit dem ersten Ohnmachtsanfall; und Ohnmacht ist ein Grund, die Wudu (rituelle Waschung) zu brechen, ebenso wie der Wisch. Siehe: Tanwir al-Absar und al-Durr al-Mukhtar und Rad al-Mukhtar 1: 185, und al-Hadiyya al-Alaiyya S. 40, und Allah weiß es am besten.