Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ein Ehemann hat aus bestimmten Gründen eine Immobilie auf den Namen seiner Frau eingetragen und ist verstorben. Gilt diese Immobilie als persönliches Erbe der Ehefrau oder haben ihre Kinder Anspruch auf das Erbe?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Immobilie ist das Erbe des Ehemanns, und die Registrierung auf den Namen der Ehefrau dient der Aufbewahrung, nicht der Übertragung des Eigentums. Es ist ein Nachlass unter allen Erben des Ehemanns, einschließlich der Kinder und der Ehefrau. Gott weiß es besser.