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Hadith: ((Der freiwillige Fastende ist Herr über sich selbst oder Verwalter über sich selbst, wenn er will, fastet er, und wenn er will, bricht er das Fasten))

Frage
Ist der Hadith: ((Der freiwillige Fastende ist Herr über sich selbst oder Verwalter über sich selbst, wenn er will, fastet er, und wenn er will, bricht er das Fasten)) vom Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) authentisch?
Antwort
Der Hadith im Al-Mustadrak 1: 604 und im Jami' at-Tirmidhi 3: 109. Al-Qurtubi sagte: Dieser Hadith ist nicht authentisch, und at-Tirmidhi sagte: In seiner Überlieferung gibt es Bedenken. Selbst wenn er authentisch wäre, würde die Bedeutung der Wahl darin die Ablehnung des Zwangs sein; denn der Gesetzgeber hat ihn zwar zu den freiwilligen Taten aufgefordert, ihn aber nicht dazu gezwungen. Vielmehr bleibt die Wahl bei ihm, ob er es tun möchte oder nicht. Ein ähnlicher Vers ist das Wort Allahs: (So wer will, der glaube; und wer will, der verleugne) Al-Kahf: 29. Siehe: At-Tabyin 1: 238-239.
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