Frage
Ich habe ein Grundstück mit der Absicht gekauft, es zu verkaufen. Muss ich Zakat darauf zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Du musst Zakat darauf zahlen; denn der Kauf wird als ein willkürlicher Grund für das Eigentum betrachtet, und es war der Handelswille mit dem Eintritt des Eigentumsgrundes verbunden. Dies macht die Zakat auf Handelswaren erforderlich, denn sie ist nur dann verpflichtend, wenn sie mit der Absicht, sie zu verkaufen, in den Besitz des Käufers gelangt. Anders verhält es sich, wenn du sie mit der Absicht kaufst, sie zu vermieten oder sie zu besitzen, um sie später zu verkaufen; denn dies wird nicht als Handelsabsicht betrachtet, da der relevante Zeitpunkt für die Absicht der Zeitpunkt des Eintritts des Eigentumsgrundes ist, und zu diesem Zeitpunkt war deine Absicht die für die Vermietung oder den Besitz, nicht für den Verkauf. Gott weiß es am besten.