Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ich habe acht Tage im Ramadan gefastet. Darf ich diese an den neun Tagen von Dhul-Hidschja mit der Absicht nachholen und zusätzlich freiwillig fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, zwei Absichten im Fasten zu kombinieren, das Fasten wird für die Nachholung (Kaza) gelten, und Gott weiß es am besten.