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Nichtzahlung des Hausmeisters

Frage
Eine Frau lebt in einem fremden Land und besitzt eine Wohnung in Jordanien. Sie kommt alle drei Jahre für zwei Monate nach Jordanien, und der Hausmeister verlangt von ihr eine Gebühr für die drei Jahre und sagt ihr, dass dies das Gesetz in Jordanien sei. Sie weigert sich, ihm zu zahlen. Hat sie eine Schuld, wenn sie ihm nicht zahlt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Im Gesetz gibt es nichts Derartiges, sondern es handelt sich um einen Vertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wächter, dass ein monatlicher Betrag gezahlt wird. Wenn es keinen Vertrag zwischen ihnen gibt, ist die Frau zu nichts verpflichtet, und Gott weiß es am besten.
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