Rückgabe der Mitgift und Geschenke vor dem Eintritt

Frage
Was ist das Urteil über die Rückgabe der Mitgift und Geschenke an den Ehemann, wenn die Frau vor dem Eintritt die Scheidung verlangt?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn die Frau vor dem Eintritt die Scheidung verlangt, im Gegenzug dafür, dass sie dem Ehemann die Mitgift und Geschenke zurückgibt, ist dies erlaubt, und es handelt sich um eine Scheidung durch Rückgabe. Allah weiß es besser.

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