Frage
Wenn ein Mann seine Frau dreimal rechtskräftig geschieden hat und ihr keinen Unterhalt für die Hälfte ihrer Wartezeit gezahlt hat, muss er diesen zahlen, nachdem er von der Pflicht zur Zahlung des Unterhalts erfahren hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er muss ihr die volle Unterhaltszahlung für die Wartezeit leisten, und sie entfällt nicht für ihn. Er sollte damit beginnen, sie seiner geschiedenen Frau zu zahlen, und Gott weiß es besser.