Regelung zur Registrierung von Eigentum im Namen der Töchter

Frage
Eine Frau hat fünf Töchter, eine Mutter und zehn Geschwister, und sie hat keine männlichen Nachkommen. Sie möchte ihr Eigentum im Namen ihrer Töchter registrieren. Was ist das Urteil über ihr Handeln?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihr erlaubt, dies zu tun; denn es ist ihr Geld, und sie hat das Recht, damit zu verfahren, wie sie möchte, und Gott weiß es besser.
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