Reisender, der die Frist für das Wischen abgelaufen ist und dann bleibt

Frage
Was ist das Urteil über den Reisenden, der geblieben ist und die Frist für das Wischen über die Socken für den Wohnsitzenden erfüllt hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er einen Tag und eine Nacht vollendet: dann schaut er: Wenn er unrein ist, zieht er seine Socken aus und wäscht sich, und wenn er nicht unrein ist, reicht es, seine Füße zu waschen. Wenn er jedoch keinen Tag und keine Nacht vollendet, hat er das Recht, die Zeit des Aufenthalters zu vollenden; denn er ist ein Aufenthalter geworden. Siehe: Tanwir al-Absar und al-Durr al-Mukhtar und Rad al-Mukhtar 1: 185, und al-Hadiyya al-Alaiyya S. 40, und Gott weiß es besser.
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