Frage
Was ist das Urteil über den Reisenden, der geblieben ist, ohne die Frist für das Wischen über die Socken für den Wohnsitz zu erfüllen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er nicht einen Tag und eine Nacht vollendet, hat er das Recht, die Dauer des Wohnsitzes zu vollenden; denn er ist ein Bewohner geworden, im Gegensatz zu dem Fall, wenn er einen Tag und eine Nacht vollendet: Dann wird geschaut: Wenn er unrein ist, zieht er seine Socken aus und macht die Wudu, und wenn er nicht unrein ist, reicht es, nur seine Füße zu waschen. Man siehe: Tanwir al-Absar und al-Durr al-Mukhtar und Rad al-Mukhtar 1: 185, und al-Hadiyya al-Alaiyya S. 40, und Gott weiß es besser.