Frage
Ist es erlaubt, dass jemand, der seinen Gläubiger, von dem er sich Geld geliehen hat, am Wasser findet, Tayammum für das Gebet macht, wenn er unrein ist und kein Wasser an einem anderen Ort findet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn es einen Gläubiger gibt, der ihn ins Gefängnis bringt, weil der Schuldner bei Wasser ist und Angst hat, ins Gefängnis zu kommen, ist es ihm in diesem Fall erlaubt, die Tayammum zu machen. Er sollte jedoch das Gebet wiederholen, wenn das Hindernis beseitigt ist. Siehe: رد المحتار 1: 106, und شرح الوقاية S. 113 über الذخيرة البرهانية Q7/A, und Gott weiß es besser.