Urteil über das Aussprechen der Absicht zu fasten

Frage
Was ist das Urteil über das Aussprechen der Absicht zu fasten?
Antwort

Es ist empfehlenswert für den Fastenden, die Absicht auszusprechen, aber das Aussprechen ist nicht erforderlich für die Gültigkeit der Absicht; denn die Absicht ist gültig, sobald das Herz fest entschlossen ist, das Fasten zu vollziehen, und das geschieht ohne Aussprechen. Aber es ist empfehlenswert, die Absicht auszusprechen, da es hilft, die Absicht zu vergegenwärtigen. Demzufolge: Wenn jemand die Absicht zu fasten hat, während er betet, ist seine Absicht gültig und das Gebet wird nicht ungültig, es sei denn, er spricht die Absicht aus.

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