Verkauf des Vermieters von Gegenständen des Mieters ohne dessen Zustimmung zur Begleichung der Miete
Eine Frau hat ein Haus gemietet und ist seit (5) Monaten nicht mehr zurückgekehrt. Niemand aus ihrem Bekanntenkreis hat sich nach ihr erkundigt, und ihr Telefon klingelt nicht. Es hat sich eine Mietschuld von (400) Dinar angesammelt, und im Haus befindet sich einfaches Mobiliar von ihr. Der Vermieter möchte das Mobiliar verkaufen, das Haus räumen und es erneut vermieten. Ist es ihm erlaubt, einen Teil der Miete mit dem Erlös aus diesem Mobiliar zu begleichen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Vermieter die Rückkehr der Mieterin aufgegeben hat, darf er mit ihrem zurückgelassenen Mobiliar nach Belieben verfahren, und Gott weiß es besser.