Frage
Mein Vater und mein Onkel haben von meinem Großvater Land geerbt, und mein Vater hat (150) Anteile von insgesamt verfügbaren Anteilen. Die Anteile meines Vaters sind unbestimmt und haben keinen festgelegten Platz auf dem Land. Darf mein Vater seine Anteile an einen fremden Käufer verkaufen, wie sie sind (gemeinsame Anteile)?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf von Miteigentum ist gültig; denn es handelt sich um einen bekannten Verkaufsgegenstand, und Gott weiß es am besten.