Verkauf von nicht eigenem Eigentum über das Internet

Frage
Ist es erlaubt, Waren, die ich nicht besitze, im Internet zum Verkauf anzubieten, während der Eigentümer ein Hersteller oder ein Unternehmen in China ist? Dieser bietet die Waren beispielsweise für (10) Dinar im Internet zum Verkauf an, und ich biete sie auf meiner eigenen Website für (15) Dinar an. Wenn ein Kunde sie über meine Website bestellt, erhalte ich (15) Dinar auf mein Konto, dann kaufe ich sie von der chinesischen Website für (10) Dinar und gebe die Details und den Abholort des Kunden an, der sie über meine Website gekauft hat. Somit wird die Ware direkt aus China an meinen Kunden geschickt, der sie über meine Website gekauft hat. Natürlich weiß der Kunde nicht, dass ich das so gemacht habe, sondern denkt, er hat sie von meiner Website gekauft. Die chinesische Website weiß, dass ich diese Transaktion durchführe, und ich garantiere die Sicherheit des Produkts. Wenn der Kunde das Produkt zurückgeben und sein Geld zurückfordern möchte, kann er das tun. Wie ist das Urteil über diese Transaktion?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Handel ist zulässig, wenn er zwei Phasen durchläuft. Die erste ist, dass der Kunde, wenn er von Ihnen verlangt und Sie zustimmen, einen Kaufversprechenvertrag zwischen Ihnen abschließt. Die zweite Phase ist, nachdem Sie es aus China gekauft haben, dass Sie den Kunden bestätigen, sodass jetzt ein Verkaufsvertrag zwischen Ihnen geschlossen wird, nach dem Sie die Ware an den Kunden versenden. In beiden Verträgen sollten Formulierungen verwendet werden, die jeden der beiden Verträge bestätigen und bekräftigen. Und Gott weiß es besser.
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