Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ich habe ein Geschäft, in dem ich Wasserpfeifen, Shisha und Tabak verkaufe. Wie ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf von Wasserpfeifen, Shisha und Tabak ist aus religiösen Gründen äußerst unerwünscht, und der Gewinn daraus ist unrein und muss beseitigt werden. Gott weiß es besser.