Wenn der Fastende vergisst zu essen, bevor er die Absicht im Ramadan fasst

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, wenn er vergisst zu essen, bevor er die Absicht im Ramadan fasst?
Antwort
Wenn der Fastende vergisst zu essen, zu trinken oder Geschlechtsverkehr zu haben, bevor er die Absicht im Ramadan fasst, wird sein Fasten nach dem richtigen Verständnis nicht ungültig, wie im "al-Durr al-Mukhtar" 2: 97. Das Vergessen wird als ein Grund angesehen, das Fasten nicht zu brechen, unabhängig davon, ob das Fasten eine Pflicht oder eine freiwillige Handlung ist, und ob das Brechen des Fastens vor oder nach der Absicht im Ramadan geschieht; denn Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: "Wer vergisst zu essen, während er fastet, soll sein Fasten zu Ende führen, denn es ist Allah, der ihn gespeist und ihm zu trinken gegeben hat," in Sahih al-Bukhari 6: 2455, und Sahih Muslim 2: 809, und al-Muntaqa 1: 105. Und Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: "Wer im Monat Ramadan vergisst zu essen, hat keine Wiedergutmachung und keine Buße zu leisten," in Sahih Ibn Hibban 8: 287, und al-Mustadrak 1: 595, und es wurde von ihm als korrekt erklärt, und Ibn Hajar bestätigte es in "Bulugh al-Maram". Siehe: "I'la al-Sunan" 9: 130.
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