Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.

Wenn der Reisende im Sitzen das Gebet ruft

Frage
Was ist das Urteil, wenn der Reisende im Sitzen das Gebet ruft?
Antwort
Es ist in Ordnung; denn er kann das Azan während der Reise ganz unterlassen, daher kann er es reitend vortragen, was vorzuziehen ist, und dann zum Gebet herabsteigen; denn wenn er nicht herabsteigt, würde es eine Unterbrechung zwischen dem Gebet und dem Beginn des Gebets durch das Herabsteigen geben, und das ist unerwünscht. Siehe: Al-Durr Al-Mukhtar 1: 260, und Al-Wiqaya S. 140.
imam icon

Senden Sie Ihre Frage an den intelligenten Assistenten

Wenn die vorherigen Antworten nicht geeignet sind, senden Sie Ihre Frage bitte an den Mufti über