Wenn sie Ramadan dreißig Tage mit dem Zeugnis eines gerechten Zeugen des Ramadan-Monds fasten und am Himmel ein Grund vorliegt

Frage
Wenn sie Ramadan dreißig Tage mit dem Zeugnis eines gerechten Zeugen des Ramadan-Monds fasten und am Himmel ein Grund vorliegt, ist es dann erlaubt, mit diesem Zeugnis zu brechen?
Antwort
Es ist ihnen nicht erlaubt, zu brechen; denn das Brechen wird nicht durch ein einziges Wort bestätigt, wie in der Erklärung der Vorbeugung S. 236 und in der Hauptpflege 1: 310.
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