Wer beabsichtigt, einige Tage Ramadan nachzuholen und freiwillig zu fasten

Frage
Was ist das Urteil für jemanden, der beabsichtigt, einige Tage Ramadan nachzuholen und freiwillig zu fasten?
Antwort
Das Fasten während des Ramadan ist ungültig; denn die Absicht der Bestimmung im freiwilligen Fasten ist nichtig, und die ursprüngliche Absicht bleibt bestehen, sodass es so ist, als hätte er die Absicht gefasst, den Ramadan nachzuholen und das allgemeine Fasten, und diese Absicht gilt für das Nachholen. Ebenso, wenn er die Absicht des freiwilligen Fastens und des Nachholens fasst, wie in "Badā'iʿ al-Ṣanāʾiʿ" 2: 84.
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