Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der versehentlich den Gruß zum Beenden des Gebets sagt und sein Gebet noch nicht beendet hat?
Antwort
Wenn der Gruß versehentlich erfolgt, ist er nicht ungültig, da der Gruß zu den Gedenkgebeten gehört. Wenn jedoch der Gruß absichtlich erfolgt, wird das Gebet ungültig. Im Falle von Unabsichtlichkeit wird es als Gedenken betrachtet, und bei Absichtlichkeit wird es als Rede betrachtet. Siehe: Al-Bahr 2: 8-9, Fath Bab Al-Inaya 1: 301, Radd Al-Muhtar 1: 414.