Frage
Eine Frau hat bei einer anderen Frau einen Betrag von zweitausend Dinar als Treuhand hinterlegt und ihr aufgetragen, im Falle ihres Todes einen Teil des Betrags für die Bestattungs- und Trauerkosten ihres Sohnes zu verwenden. Der verbleibende Betrag soll auf ihre vier Töchter verteilt werden, da sie ihr gesamtes Vermögen ihrem Sohn gegeben hat. Doch ihr Sohn ist zwei Tage vor ihr gestorben und hinterließ Söhne und Töchter. Wie soll ihr Testament umgesetzt werden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss das Geld an die Töchter auszahlen; denn es ist ein Erbe, und es ist nur ihr Recht. Die Söhne des Sohnes erben nicht, da er vor seiner Mutter gestorben ist. Gott weiß es besser.