Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der nach dem Wischen auf seinen Socken die volle Wischdauer geschlafen hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Wisch ist ungültig; denn die Zeitspanne für das Wischen beginnt mit dem ersten Schlaf, und dieser ist ein Aufhebungsgrund für die Wudu, ebenso wie das Wischen. Siehe: Tanwir al-Absar und al-Durr al-Mukhtar und Rad al-Mukhtar 1: 185, und al-Hadiyya al-Alaiyya S. 40, und Gott weiß es besser.