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Zahlung für die Erhöhung der beauftragten Arbeit

Frage
Ich habe ein bestimmtes Projekt bei einem Ingenieurbüro angefordert, und sie haben etwas hinzugefügt, das ich nicht angefordert habe. Ich habe ihnen dreimal vor der Fertigstellung des Projekts bestätigt, dass sie diese Erhöhung nicht vornehmen sollen. Muss ich für diese Erhöhung bezahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn es keine Vereinbarung über die Erhöhung gibt, haben sie keinen Anspruch auf die Vergütung dafür; denn es handelt sich um Vorteile, und Vorteile können ohne einen Vertrag, also ohne Vereinbarung, nicht bestehen. Und Gott weiß es besser.
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