Zakat auf Wohnungen und Häuser, die von Bauunternehmern gebaut wurden

Frage
Müssen Bauunternehmer den Wert der Wohnungen und Häuser, die noch nicht verkauft wurden, vom Nisab abziehen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Wert der Wohnungen und Häuser, die von Bauunternehmern gebaut wurden, wird auch dann berücksichtigt, wenn sie noch nicht verkauft sind; denn sie gelten als Handelswaren. Daher werden sie in die Berechnung einbezogen und zusammen mit ihrem anderen Vermögen versteuert, und Gott weiß es besser.
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