Frage
Müssen Bauunternehmer den Wert der Wohnungen und Häuser, die noch nicht verkauft wurden, vom Nisab abziehen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Wert der Wohnungen und Häuser, die von Bauunternehmern gebaut wurden, wird auch dann berücksichtigt, wenn sie noch nicht verkauft sind; denn sie gelten als Handelswaren. Daher werden sie in die Berechnung einbezogen und zusammen mit ihrem anderen Vermögen versteuert, und Gott weiß es besser.