Wer die Absicht hatte, ein freiwilliges Gebet zu verrichten und damit begann, dann aber vergaß und es für eine Pflicht hielt und es in diesem Glauben vollendete
Was ist das Urteil über jemanden, der die Absicht hatte, ein freiwilliges Gebet zu verrichten und damit begann, dann aber vergaß und es für eine Pflicht hielt und es in diesem Glauben vollendete?
Antwort
Es gilt als freiwilliges Gebet und entbindet nicht von der Pflicht. Siehe: Al-Wiqaya, S. 144.